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Der Verwaltungsausschuss des Trägervereins

Der Verwaltungsausschuss des Vereins besteht aus fünf Mitgliedern, die für ein zweijähriges Mandat von der Hauptversammlung gewählt werden.

Seine Zuständigkeitsbereiche sind die folgenden:

  • Personalverwaltung (Arbeitsvertrag, usw.),
  • Ernennung der Kinderhorts-Leitung,
  • Erarbeitung des Schulbudgets,
  • Vorschlagsrecht hinsichtlich der Schulbeiträge und die Kinderhorttarife.

Die Entscheidungen des Ausschusses werden durch Stimmenmehrheit beschlossen; dafür müssen mindestens drei Mitglieder anwesend sein.

Die Hauptversammlung ist das Hauptorgan des Vereins. Sie trifft sich mindestens einmal im Jahr, um die Ziele festzulegen.